TTC BLAU-GOLD HAMBURG von 1958 e.V. |
Der Club führt den Namen
Tisch-Tennis-Club BLAU-GOLD HAMBURG von 1958 e.V.
Er hat seinen Sitz in Hamburg. [-]
Der Club verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Clubs ist die Förderung des Tischtennissports und sportlicher Jugendhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen einschließlich sportlicher Jugendpflege.
Der Club ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Farben des Vereins sind Blau-Gold.
Die Mitgliedschaft wird durch Aufnahmebeschluss des Vorstandes aufgrund eines Aufnahmeantrages erworben. Anträge müssen auf dem hierfür bestimmten Vordruck gestellt werden und müssen vom Antragsteller persönlich unterschrieben sein.
Minderjährige bedürfen der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter, die gleichzeitig die Zahlungsverpflichtungen für den Antragsteller übernehmen.
Mit dem Aufnahmeantrag ist eine Erklärung verbunden, dass der Antragsteller nach der Aufnahme die Clubsatzung als für sich verbindlich anerkennt.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Der Club erhebt von seinen Mitgliedern einen Jahresbeitrag, der alljährlich auf Vorschlag des Vortandes von der Jahreshauptversammlung festgelegt wird. Der Betrag ist vierteljährlich im ersten Monat des Quartals zu zahlen. [-]
Mittel des Clubs dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Clubs. [-]
Der Austritt aus dem Club kann jederzeit erklärt werden. Die Austrittserklärung ist durch einen eingeschriebenen Brief an den Vorstand zu richten. Der Austritt wirkt auf das Ende des Halbjahres. Der Beitrag [ist] noch für das laufende Halbjahr zu entrichten.
(1) Ordentliche Mitgliederversammlung
Alljährlich im 2. Quartal findet die Jahreshauptversammlung der Mitglieder statt. Diese wird den Mitgliedern vier Wochen vorher schriftlich mitgeteilt unter Bekanntgabe der Tagesordnung, des Wortlautes etwaiger Anträge zu Satzungsänderungen.
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Die Beteiligung an den Veranstaltungen des Clubs einschließlich der Benutzung von Geräten und Anlagen erfolgt ausschließlich auf Gefahr des einzelnen Mitgliedes oder Gastes. Der Verein lehnt ausdrücklich jede Haftung für sich und seine Mitglieder ab.
Hamburg, den 23. April 1981